Wohnungssanierung in Berlin
In Berlin wird überwiegend in Mehrfamilienhäusern gewohnt – vom Gründerzeit-Altbau bis zum Nachkriegs- und Plattenbau. Wer hier eine Wohnung saniert, hat es deshalb fast immer mit Hausgemeinschaft, Hausverwaltung und oft mit einer Eigentümergemeinschaft zu tun. Hier lesen Sie, worauf es bei einer Wohnungssanierung in Berlin ankommt.

Altbauwohnungen: typische Themen bei der Sanierung
Viele Berliner Wohnungen liegen in Altbauten. Bei einer Sanierung zeigen sich dort häufig dieselben Punkte:
- Elektrik: Alte Installationen entsprechen oft nicht mehr heutigen Anforderungen und werden bei einer Komplettsanierung meist vollständig erneuert.
- Holzbalkendecken und Dielenböden: Neue Beläge, Estrich oder eine bodengleiche Dusche müssen zur Tragfähigkeit und zum Schallschutz der Decke passen.
- Wände und Putz: Alter Putz ist häufig uneben oder hohl und muss vor neuen Oberflächen ausgebessert werden.
- Hohe Decken und Stuck: Stuckelemente lassen sich erhalten und aufarbeiten – das gehört früh in die Planung.
- Leitungen in Küche und Bad: Alte Wasser- und Abwasserleitungen werden oft bis zum Anschluss an die Hausleitungen erneuert.
Eigentumswohnung: Was die Eigentümergemeinschaft betrifft
In einer Eigentumswohnung gehört nicht alles Ihnen allein. Innenwände ohne tragende Funktion, Bodenbeläge oder die Ausstattung von Bad und Küche sind in der Regel Sondereigentum. Tragende Wände, Leitungsstränge, Fenster und oft auch die Wohnungseingangstür zählen dagegen meist zum Gemeinschaftseigentum.
Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum brauchen grundsätzlich einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Was im Einzelfall wozu gehört, regelt die Teilungserklärung. Informieren Sie die Hausverwaltung deshalb früh – am besten schon, bevor Sie Angebote einholen.
Sanieren im Mehrfamilienhaus: gut organisiert
- Nachbarn rechtzeitig informieren und die Ruhezeiten aus Hausordnung bzw. Mietvertrag beachten.
- Treppenhaus, Aufzug und Hauseingang vor Beschädigungen und Schmutz schützen.
- Anlieferung und Bauschutt planen: Für einen Container oder eine Halteverbotszone auf öffentlichem Straßenland ist in Berlin in der Regel eine Genehmigung des zuständigen Bezirksamts nötig.
- Arbeiten, bei denen Wasser oder Strom für andere Wohnungen abgestellt wird, mit der Hausverwaltung abstimmen.
Denkmalgeschütztes Gebäude?
Liegt Ihre Wohnung in einem denkmalgeschützten Haus, können Änderungen an Fenstern, Wohnungstüren oder erhaltenswerten Details wie Stuck genehmigungspflichtig sein. Zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde Ihres Bezirks – klären Sie das vor Beginn der Arbeiten.
So funktioniert RENOVISTO
In vier einfachen Schritten zu Ihrer erfolgreichen Sanierung.
Projekt beschreiben
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Passende Fachbetriebe melden sich
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Passende Fachbetriebe kennenlernen
Lernen Sie die interessierten Fachbetriebe kennen, besprechen Sie Ihr Projekt und entscheiden Sie in Ruhe.
Fachbetrieb beauftragen
Wählen Sie den passenden Fachbetrieb und starten Sie Ihr Projekt – der Vertrag entsteht direkt zwischen Ihnen und dem Betrieb.
Häufige Fragen: Wohnungssanierung Berlin
Kommen die Fachbetriebe aus Berlin?
RENOVISTO bringt Ihre Anfrage mit passenden Fachbetrieben aus Ihrer Region zusammen, deren Unternehmensangaben vor der Freischaltung geprüft wurden. Die Betriebe melden sich direkt bei Ihnen.
Brauche ich als Wohnungseigentümer die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft?
Für Arbeiten am Sondereigentum meist nicht, für bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum – etwa an tragenden Wänden, Leitungssträngen oder Fenstern – dagegen schon. Maßgeblich ist Ihre Teilungserklärung; die Hausverwaltung hilft bei der Einordnung.
Darf ich meine Mietwohnung sanieren?
Bauliche Veränderungen in einer Mietwohnung brauchen in der Regel die Zustimmung des Vermieters. Klären Sie Umfang und Kostenfrage vorab schriftlich.
Wohin mit dem Bauschutt?
Das klären Sie mit dem beauftragten Fachbetrieb – fragen Sie, ob Abtransport und Entsorgung im Angebot enthalten sind. Für einen Container auf öffentlichem Straßenland ist in Berlin in der Regel eine Genehmigung des Bezirksamts erforderlich.
Was kostet mich RENOVISTO?
Für Auftraggeber ist die Nutzung kostenlos und unverbindlich. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Fachbetrieb, den Sie auswählen.
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